GROSSE HILFE FÜR KLEINE UNTERNEHMEN
Die Zielsetzung lautet, die Professionalisierung und Optimierung von Kleinstbetrieben zu erhöhen. Dazu zählen Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 2 Mio Euro.
Die Förderung von Kleinstunternehmen zielt darauf ab, sie im Marketing so zu unterstützen, dass die Angebote oder Dienstleistungen dieser Wirtschaftsbetriebe erstens breite Öffentlichkeit und zweitens AbnehmerInnen finden. Das kann durch die Förderung von Homepages oder die Finanzierung qualitativer Drucksorten erfolgen. Weiters werden auch Investition in Nahversorgerbetrieben subventioniert.
Nachfolgend die Fördersätze:
- Investition im Nahversorgungsbetrieb: € 5.000,-- bis € 70.000,-- (40%)
- Homepage: max. € 15.000,-- (50%)
- PR-Maßnahmen für Jungunternehmer, Neugründer, Übernehmer, Kooperationen: € 15.000,-- (50%)
ACHTUNG: Die im Herbst 2008 gestartete Kleinstunternehmens-Förderung ist aufgrund des großen Andrangs seit Ende 2010 erschöpft.
Aktuell können nur Ansuchen für investive Projekte gestellt werden, die allerdings nur nach Freiwerden von bereits vergegebenen Fördermitteln an früher eingereichte Kleinstunernehmensprojekte Chance auf LEADER-Subvention haben. Homepages und PR-Maßnahmen werden nicht mehr gefördert.
