DIE WURZELN DER LEADER FÖRDERUNG 2007-2013

Die Fördergrundlage für LEADER-Regionalentwicklung ist der ELER. Die Verabschiedung der ELER-Verordnung auf Europäischer Ebene lässt sich als klares Signal für die Bedeutung der Entwicklung des ländlichen Raums in Europa werten.

Die Mitgliedsstaaten waren damit aufgerufen, auf Basis dieser europäischen Leitlinien einen "Nationalen Strategieplan" für die Entwicklung des ländlichen Raums zu erarbeiten. Die Einflechtung der wichtigsten EU-Prioritäten (Lissabon - Wachstum und Beschäftigung, Göteborg - Umwelt und nachhaltige Entwicklung) war dabei oberste Prämisse. Österreich hat in seinem "Nationalen Strategieplan für die Entwicklung seines ländlichen Raums von 2007 bis 2013" für die 4 Schwerpunkte des ELER strategische Festlegungen gemacht. Dabei wird auch die Rolle von LEADER deutlich: 

Die für den Schwerpunkt 4 (LEADER) eingesetzten Mittel sollen in Österreich zu den Zielen der Schwerpunkte 1 und 2 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und Verbesserung der Umwelt und der Landschaft), vor allem aber zur Realisierung des Schwerpunkts 3 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft) beitragen.

 Die geplanten Umsetzungsmaßnahmen der nationalen Strategie im Rahmen von ELER sind im "Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013", vielfach auch „Grüner Pakt“ genannt, dargestellt. Der Grüne Pakt zielt auf eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft in einem vitalen ländlichen Raum ab.