BEANTRAGUNG VON PROJEKTEN

Eine Beantragung von LEADER-Fördergeldern für regionale Vorhaben gemäß Lokaler Entwicklungsstrategie Südburgenland 2014-2020 ist jährlich mehrmals möglich. Projekte können mittels vorgegebener Formulare zu festgelegten Terminen schriftlich eingebracht werden. Im Sinne der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung folgen wir diesbezüglich einem genauen Ablaufschema.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass eine professionelle Projektaufbereitung i.d.R. mehrere Monate Zeit beansprucht. Ein frühzeitiger Austausch mit dem LAG-Management wird dringend empfohlen!

Ablaufschema "LEADER-Projekteinholung"

Unser Ablaufschema zur Projekteinholung und weiteren Behandlung zur Erzielung förderfähiger LEADER-Projekte gestaltet sich wie folgt:

  • Aufruf zur Einbringung von Projektideen bis zu einem Stichtag
    HINWEIS: Die Eingabe von Projektideen beim Aufruf ist nur auf Basis eines persönlichen Austauschtreffens mit dem für Beratung zuständigen Personal im LAG-Management zumindest 2 volle Wochen vor Aufruf-Ende (=Stichtag) möglich.   
  • Beratung:

    • Persönlicher Austausch mit den Projektideenbringern
    • wahlweise Vernetzung (Ideenbringer, Experten...)
    • Erarbeitung konkreter Förderprojekte gemäß LES

  • Behandlung im Projektauswahlgremium ausnahmslos auf Basis einer vollständigen Beibringung sämtlicher relevanter Unterlagen bis spätestens 10 Tage vor PAG-Sitzung (siehe dazu Förderleitfaden/Auswahl/Auswahltermine)

Parallel dazu: Sensibilisierungs-/Öffentlichkeitsarbeit

Neuer Aufruf zur Einbringung von Projektideen

Aktuell ist kein Aufruf zur Einbringung von Projektideen offen.

Sie können sich jedoch gerne über die Vorgehensweise bei der Einbringung von Projektideen informieren.

 

  • Als ersten Schritt überprüfen Sie bitte mittels Projektchecker, ob ihre Projektidee mit den Zielen der LES übereinstimmt.
  • Eine weitere Orientierung bieten die drei Aktionsfelder, in denen Maßnahmen und Ziele beschrieben sind.
  • Zur Darstellung Ihrer Projektidee erstellen Sie eine Projektbeschreibung. Dies dient dem LAG-Management zur Orientierung und auch Ihnen, um Ihr Projekt strukturiert zu planen.
  • Danach vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit GF Margit Nöhrer unter 0664/1324658. Die Besprechung kann bis auf Weiteres entweder telefonisch oder per Videoschaltung stattfinden.
  • Wenn Ihr Projekt zur Erfüllung der Ziele der LES beiträgt, wird es in einer Sitzung des Projektauswahlgremiums (PAG) behandelt. Die entsprechenden Termine werden in Kürze bekannt gegeben.
  • Für eine Behandlung im PAG müssen alle in der Checkliste angeführten Unterlagen zwei Wochen vor der Sitzung vollständig im LEADER-Büro aufliegen. Detaillierte Infos dazu erhalten Sie in der Beratung durch südburgenland plus.

Künftige Aufrufe

Aktuell ist kein Aufruf zur Einbringung von Projektideen offen.

Wer darf beantragen?

Als Förderungswerber für die LEADER-Fördergelder dürfen auftreten:

  • Lokale Aktionsgruppen (LAG)
  • Gemeinden
  • Gebietskörperschaften
    D.h. Bund, Länder, Gemeinden und deren Einrichtungen sowie Einrichtungen, in welchen Gebietskörperschaften kein bestimmender Einfluss (d.h. Beteiligung über 25 %) zukommt, wobei der Bund-Land-Gebietskörperschaftsanteil von den anrechenbaren Kosten abgezogen wird. (Gilt nicht, wenn der Förderungswerber eine LAG ist oder in Bezug auf Gemeinden, nachdem diese zu 100% förderfähig sind.)
  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe &
    Sonstige Förderungswerber

    • natürliche Personen,
    • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
    • juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, sowie
    • deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,

    mit Niederlassung in Österreich, die ein Vorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entsprechend den Zielsetzungen der Sonderrichtlinie zum LE 14-20 Programm verfolgen.

Für LEADER-Kleinprojekte gibt es ergänzend dazu folgende Festlegung:
Als Förderwerber können keine Gemeinden oder deren Betriebe, keine Parteiorganisationen etc. und keine Einzelpersonen auftreten.

Folgende Förderwerber sind nur eingeschränkt oder gar nicht förderbar:

  • Kirchen (Projekte zu Kultur- und Sozialbereich förderbar, Kernaufgaben wie Glaubensverbreitung, Seelsorge etc. nicht förderbar)
  • politische Parteien i.S. d. Parteienförderungsgesetztes in LEADER nicht förderbar

Wofür darf beantragt werden?

LEADER-Fördergelder können für Investitionen, Sach- und Personalkosten (+ gewisse Eigenleistungen) beantragt werden. Die Förderung versteht sich dabei als Zuschuss zu anrechenbaren Kosten. ("Nicht anrechenbare oder eingeschränkt förderbare Kosten" siehe Abrechnung)

Beantragt wird in brutto oder netto - je nachdem, ob der Förderungswerber vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Und: Die Kosten dürfen nicht vor Einreichung der offiziellen Antragsunterlagen bei der Bewilligenden Stelle angefallen sein. Einzig Planungs- und Beratungskosten zu investiven Vorhaben werden bis zu 6 Monate vor diesem Datum anerkannt.