GO LOGO - NA LOGO

Wer sich tatsächlich die begehrten Fördergelder abholen will, der muss bei Abrechnung der (im Fördervertrag vereinbarten) Projektaktivitäten die Einhaltung der Publizitätsrichtlinien nachweisen. Besonders streng wird dabei darauf geachtet, ob die verpflichtenden Logos auch korrekt eingesetzt wurden.

Sind Poster, Erläuterungstafeln oder Hinweisschilder anzubringen, so werden diese den Förderwerbern durch die Bewilligende Stelle zur Verfügung gestellt.