Das Österreicheichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2014-2020 (LE-Programm 14-20) auf Basis des ELER bedarf für eine ordnungsgemäße Umsetzung eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Die "LE-Projektförderungen"-Sonderrichtlinie (SRL) bildet diese Rechtsgrundlage. Ihre Bestimmungen regeln die Teilnahme am LE-Programm 14-20. Die SRL enthält allgemein geltende Bedingungen, aber je nach Vorhabensart auch sehr spezifische Bedingungen für die Programm-Teilnahme.
Die Programm-Teilnahme kommt durch den Abschluss eines Fördervertrages zwischen den Förderwerbern und dem Bund zustande. Die Sonderrichtlinie (inkl. Anhänge) bildet demnach einen integrierten Bestandteil jedes positiv entschiedenen LEADER-Förderansuchens in Form des Fördervertrags.
Ergänzend zur SRL können die Bundesländer eine Landesrichtlinie einsetzen. Das Burgenland gibt dazu eine eigene Landes-LEADER-Richtlinie heraus. Dabei ist nicht vorgesehen, Änderungen zur Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" des Bundes vorzunehmen.