Das Projektauswahlverfahren folgt einem definierten Schema. Der Weg des Projekts - von der Idee über die Fördervergabe bis zu seinem Abschluss - ist anhand der Grafik und den dazu ausformulierten acht Prozess-Schritten dargelegt.
Der in der Grafik dargestellte Verlauf lässt sich wie folgt beschreiben:
- FörderwerberInnen tragen eine Projektidee an die LAG heran. Erster Ansprechpartner ist das LAG- Management. Ein kurzer inhaltlicher Austausch mit der Geschäftsführung gibt Orientierung, ob die LES eine LEADER-Förderung rechtfertigen würde und/oder ob die Idee etwa aus einer anderen Fördermaßnahme (ELER, aber auch Strukturfonds oder gänzlich andere Förderschiene) subventioniert werden könnte. Falls letztere Annahme gerechtfertigt erscheint, wird der/die FörderwerberIn an die jeweilige Stelle verwiesen. Sollte die LAG selbst Förderwerberin sein, wird eine fachliche Überkontrolle des Auswahlverfahrens durch die bewilligende Landesstelle gewährleistet.
- Wenn die Projektidee als LEADER-förderfähig anerkannt und keine sonstigen rechtlichen Einwände bestehen, wird auf Basis der Bekanntgabe der Projektauswahlkriterien das Projektideenformular in seine endgültige Form gebracht und abgegeben. Darin werden bereits die durch das Projekt angesprochenen LES-Resultate und die Indikatoren für das Wirkungscontrolling genannt.
- Das LAG-Management erstellt auf Basis des Projekt-Ideenformulars ein Projekt-Infoblatt (einschließlich der ausgefüllten Checkliste der Projektauswahlkriterien und einer Einschätzung bezüglich deren Erfüllung) zur weiteren Kommunikation des Vorhabens, v.a. gegenüber dem LAG-Vorstand als Projektauswahlgremium (PAG).
- Gemäß Programm LE14-20 liegt die inhaltliche Projektauswahl ausschließlich beim Auswahlgremium der LAG. Das Projektauswahlgremium begutachtet das Projekt, indem er es anhand der Projektauswahlkriterien-Liste prüft. Er kann das Projekt
- zur Förderung empfehlen,
- mit Begründung zurückstellen und an den/die FörderwerberIn zurückverweisen oder
- mit Begründung ablehnen.
- Sämtliche im PAG ausgewählten oder abgelehnten Projekte werden an die LVL weitergeleitet.
Bei positiver Beurteilung wird der Projektantrag („Förderungsantrag“) mit Unterstützung des LAG-Managements erstellt und offiziell bei der LVL oder im Fall von transnationalen Projekten bei der Agrarmarkt Austria (AMA) als Bewilligenden Stelle (BST) eingereicht. Die von der LAG ausgewählten Projekte werden dann von der BST auf formale Kriterien geprüft (wie Vollständigkeit, Fördervoraussetzungen, Beihilfenrecht, Wettbewerbsrelevanz, korrekte Zusammensetzung des PAG). - Der Fördervertrag wird bei Erfüllung aller Parameter abgeschlossen.
- Das Projekt wird gemäß Fördervertrag umgesetzt und abgerechnet.
- Das Projekt wird im Rahmen des Wirkungscontrollings begleitet und evaluiert.