AUSWAHLVERFAHREN FÜR PROJEKTE

Die Entwicklung einer Region erfolgt über einzelne Initiativen und Projekte, die in Summe die Region voranbringen.
Der Projektauswahl kommt demgemäß eine große Bedeutung zu. 

In der Periode 2007-2013 traf der Vorstand südburgenland plus seine Wahl auf Basis der Projektauswahlkriterien "Übereinstimmung mit der Lokalen Entwicklungsstrategie" und Nachhaltigkeit des Projekts".

Für die LEADER-Periode 2014-2020, die offziell mit 01.06.2015 startete, gelten neue Regeln der Projektauswahl. Das Auswahlverfahren, das Auswahlgremium, die Auswahlkriterien und die Förderhöhen wurden neu festgelegt und sind an dieser Stelle transparent für alle potenziellen Förderwerber dargelegt.

Projektauswahlverfahren

Das Projektauswahlverfahren folgt einem definierten Schema. Der Weg des Projekts - von der Idee über die Fördervergabe bis zu seinem Abschluss - ist anhand der Grafik und den dazu ausformulierten acht Prozess-Schritten dargelegt.

Der in der Grafik dargestellte Verlauf lässt sich wie folgt beschreiben:

  1. FörderwerberInnen tragen eine Projektidee an die LAG heran. Erster Ansprechpartner ist das LAG- Management. Ein kurzer inhaltlicher Austausch mit der Geschäftsführung gibt Orientierung, ob die LES eine LEADER-Förderung rechtfertigen würde und/oder ob die Idee etwa aus einer anderen Fördermaßnahme (ELER, aber auch Strukturfonds oder gänzlich andere Förderschiene) subventioniert werden könnte. Falls letztere Annahme gerechtfertigt erscheint, wird der/die FörderwerberIn an die jeweilige Stelle verwiesen. Sollte die LAG selbst Förderwerberin sein, wird eine fachliche Überkontrolle des Auswahlverfahrens durch die bewilligende Landesstelle gewährleistet.

  2. Wenn die Projektidee als LEADER-förderfähig anerkannt und keine sonstigen rechtlichen Einwände bestehen, wird auf Basis der Bekanntgabe der Projektauswahlkriterien das Projektideenformular in seine endgültige Form gebracht und abgegeben. Darin werden bereits die durch das Projekt angesprochenen LES-Resultate und die Indikatoren für das Wirkungscontrolling genannt.

  3. Das LAG-Management erstellt auf Basis des Projekt-Ideenformulars ein Projekt-Infoblatt (einschließlich der ausgefüllten Checkliste der Projektauswahlkriterien und einer Einschätzung bezüglich deren Erfüllung) zur weiteren Kommunikation des Vorhabens, v.a. gegenüber dem LAG-Vorstand als Projektauswahlgremium (PAG).

  4. Gemäß Programm LE14-20 liegt die inhaltliche Projektauswahl ausschließlich beim Auswahlgremium der LAG. Das Projektauswahlgremium begutachtet das Projekt, indem er es anhand der Projektauswahlkriterien-Liste prüft. Er kann das Projekt

    • zur Förderung empfehlen,
    • mit Begründung zurückstellen und an den/die FörderwerberIn zurückverweisen oder
    • mit Begründung ablehnen.

  5. Sämtliche im PAG ausgewählten oder abgelehnten Projekte werden an die LVL weitergeleitet.
    Bei positiver Beurteilung wird der Projektantrag („Förderungsantrag“) mit Unterstützung des LAG-Managements erstellt und offiziell bei der LVL oder im Fall von transnationalen Projekten bei der Agrarmarkt Austria (AMA) als Bewilligenden Stelle (BST) eingereicht. Die von der LAG ausgewählten Projekte werden dann von der BST auf formale Kriterien geprüft (wie Vollständigkeit, Fördervoraussetzungen, Beihilfenrecht, Wettbewerbsrelevanz, korrekte Zusammensetzung des PAG).

  6. Der Fördervertrag wird bei Erfüllung aller Parameter abgeschlossen.

  7. Das Projekt wird gemäß Fördervertrag umgesetzt und abgerechnet.

  8. Das Projekt wird im Rahmen des Wirkungscontrollings begleitet und evaluiert.

Projektauswahlgremium

Der Vorstand "südburgenland plus" als das zentrale Entscheidungsgremium für alle strategischen, budgetären und administrativen Belange ist zugleich auch das Projektauswahlgremium. In dieser Funktion befindet er über die Förderwürdigkeit von Projekten, die im Zuge der LES-Umsetzung eingebracht werden.

Der LAG-Vorstand "südburgenland plus" musste sich für seine Rolle als Projektauswahlgremium für die LEADER-Periode 2014-2020 neu formieren. Seit Oktober 2014 erfüllt er alle programmgemäßen Vorgaben: Mindestens ein Drittel im Gremium sind Frauen und die öffentlichen VertreterInnen machen nicht mehr als 49 % der Sitze aus.

Projektauswahltermine

Projektauswahltermine finden für gewöhnlich im Rahmen der Vorstandssitzungen statt:

Datum der   3. Vorstandssitzung inkl. 1. PAG-Sitzung: 29.06.2016
Datum der   4. Vorstandssitzung inkl. 2. PAG-Sitzung: 24.10.2016
Datum der   5. Vorstandssitzung inkl. 3. PAG-Sitzung: 07.12.2016
Datum der   6. Vorstandssitzung inkl. 4. PAG-Sitzung: 08.02.2017
Datum der   7. Vorstandssitzung inkl. 5. PAG-Sitzung: 18.04.2017
Datum der   8. Vorstandssitzung inkl. 6. PAG-Sitzung: 27.06.2017
Datum der   9. Vorstandssitzung: 13.07.2017
Datum der 10. Vorstandssitzung inkl. 7. PAG-Sitzung: 24.10.2017
Datum der 11. Vorstandssitzung 23.11.2017
Datum der 12. Vorstandssitzung inkl.  8. PAG-Sitzung: 20.02.2018
Datum der 13. Vorstandssitzung inkl.  9. PAG-Sitzung: 23.04.2018
Datum der 14. Vorstandssitzung inkl. 10.PAG-Sitzung: 19.06.2018
Datum der 15. Vorstandssitzung inkl. 11.PAG-Sitzung: 11.09.2018
Datum der 16. Vorstandssitzung inkl. 12.PAG-Sitzung: 27.11.2018
Datum der 17. Vorstandssitzung inkl. 13.PAG-Sitzung: 05.02.2019
Datum der 18. Vorstandssitzung inkl. 14.PAG-Sitzung: 09.04.2019
Datum der 19. Vorstandssitzung inkl. 15.PAG-Sitzung: 25.06.2019
Datum der 20. Vorstandssitzung inkl. 16.PAG-Sitzung: 08.10.2019
Datum der 21. Vorstandssitzung inkl. 17.PAG-Sitzung: 19.11.2019
Datum der 22. Vorstandssitzung inkl. 18.PAG-Sitzung: 19.02.2020
Datum der 23. Vorstandssitzung inkl. 19.PAG-Sitzung: 05.08.2020
Datum der 24. Vorstandssitzung inkl. 20.PAG-Sitzung: 01.12.2020
Datum der 25. Vorstandssitzung: 23.02.2021
Datum der 26. Vorstandssitzung: 26.05.2021
Datum der 27. Vorstandssitzung inkl. 21. PAG-Sitzung: 05.08.2021
Datum der 28. Vorstandssitzung inkl. 22. PAG-Sitzung: 04.11.2021
Datum der 29. Vorstandssitzung inkl. 23. PAG-Sitzung: 09.12.2021
Datum der 30. Vorstandssitzung inkl. 24. PAG-Sitzung: 25.01.2022

Für die Behandlung von Projekten müssen spätestens 10 Tage vor dem Termin der PAG-Sitzung die Antragsunterlagen im Leader-Büro aufliegen.

Projektauswahlkriterien

Für eine faire und nachvollziehbare Projektbeurteilung durch das Projektauswahlgremium (PAG) sorgen von der LAG ausgearbeitete Projektauswahlkriterien. Es wird dabei zwischen Klein- und Großprojekten unterschieden. 

GROßPROJEKTE:
Die Projektauswahl erfolgt hier nach formellen und inhaltlich-qualitativen Gesichtspunkten.

Bei den formellen Kriterien stehen der Beitrag zur Zielerreichung der LES und zur Umsetzung des Aktionsplans, die Konformität mit den Bestimmungen des Vergaberechts (soweit anzuwenden), die fachliche Qualität des Projekts/Förderwerbers und die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Blickpunkt der Beurteilung. Im Falle marktfähiger Projekte ist zudem ein Businessplan zwingend vorgeschrieben. Weiters wird bewertet, ob die Projektkosten insgesamt in einem vertretbaren Verhältnis zur LES stehen und die Eigenmittelaufbringung gegeben ist. 

Bei den inhaltlich-qualitativen Kriterien geht es um die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit des Projekts, um seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, seine Gleichstellungsorientierung und um seinen Gehalt an Innovation, Multisektoralität und Kooperation. Weitere Qualitätskriterien sind Beteiligung im Sinne der Aktivierung, Lernen, Regionale Eigenversorgung, Territoriale Breitenwirksamkeit, Dauerhaftigkeit und Synergien mit anderen Initiativen der Region.

Förderwerber werden zur persönlichen Projektpräsentation im Rahmen der PAG-Sitzungen geladen. Für die Projektbeurteilung auf Basis der schriftlichen und mündlichen Information wird das Auswahlgremium auf die entwickelte Formvorlage der Kriterien zur Projektauswahl zurückgreifen, die eine differenzierte Beurteilung jedes Kriteriums erlaubt und aus der sich letztlich auch die genau Förderquote ableiten lässt.

KLEINPROJEKTE:
Nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte, d.h. Projekte mit Kosten von max. € 5.700,--, durchlaufen ein vereinfachtes Auswahlverfahren und werden mit einem hohen Fördersatz von 80 % gefördert. Die Förderwerber brauchen das Vorhaben nicht persönlich im PAG vorstellen. Die Vorlage eines einseitigen Projekt-Infoblattes reicht aus.

Finden Sie hier alle Unterlagen zur Projektauswahl.