Schritt 3- Waren der Projektchecker und die Erstberatung durch das LAG-Management erfolgreich, geht's jetzt in die Detailplanung des Projektes. 

Gemeinsam mit dem LAG-Management werden Projektziele und -maßnahmen definiert und offene Fragen geklärt. Als Unterstützung für Förderwerber*innen gibt es unsere detaillierte Projektbeschreibung.  

Bei der Formulierung der Projektmaßnahmen und Definierung der Projektziele in der Projektbeschreibung bitte schon an die Umsetzbarkeit denken! So wie es hier festgelegt wird, muss es dann auch umgesetzt werden!  

Danach erfolgt das Zusammentragen der notwendigen Unterlagen. Vor allem die detaillierten Kosten sollten nach diesem Schritt klar sein. Folgende Frage hilft hier zur Konkretisierung der Maßnahmen oft weiter:

Welche Maßnahmen sind zur Zielerreichung notwendig und welche Kosten fallen pro Maßnahmen an? 

Einholen von Preisauskünften

Die Kosten müssen „plausibilisiert“, also begründet werden. Für einige Maßnahmen gibt es Referenzwerte (z.B. Veranstaltungen, Raummieten, grafische Leistungen, etc.), für viele Maßnahmen sind Angebote (Bestbieter und Vergleichsangebote) einzuholen:

  • bis 1.000 € kein Vergleichsangebot
  • bis 5000€ ein Vergleichsangebot
  • bis 10.000 € zwei Vergleichsangebote
  • ab 10.000 € drei Vergleichsangebote

Bei Personalkosten sind Dienstverträge/Werkverträge vorzulegen.  

Bitte holen Sie rechtzeitig die erforderlichen Kostenplausibilisierungsunterlagen ein. Informationen zur Kostenplausibilisierung und zu Pauschalwerten finden Sie unter den Allgemeinen Informationsblättern – Informationsblatt Begründung der Kosten“:  https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch#18729 

Notwendige Tätigkeiten zur Konkretisierung

  • Klärung der Finanzierung 
    • Die Projektkosten müssen immer vorfinanziert werden. Förderrückflüsse erfolgen erst nach korrekter Abrechnung von tatsächlich bezahlten Rechnungen. Daher muss vor der Einreichung Klarheit über die Vorfinanzierung und die Aufbringung der notwendigen Eigenmittel des Projektes herrschen. 
    Definieren einer nachhaltigen & langfristigen Nutzung 
    • die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sicherzustellen. 
    • in diesem Zusammenhang kann ( je nach Komplexität des Projektes) ein Nutzungskonzept gefordert werden. 
  • Bei Wettbewerbsrelevanz ist ein kommentierter Finanzplan 3-5Jahre zu erstellen 
  • Ggf. Klärung von behördlichen Bewilligungen – wenn vor Projektbeginn notwendig
    • Bei investiven Maßnahmen Einreichplan, Lageplan, Gestaltungsplan, Grundbuchauszug, Nachweis über Flächenwidmung
    • Nutzungsbewilligung
  • Einholung Finanzamtsbestätigung Vorsteuer 
    • Sofern sie NICHT vorsteuerabzugsberechtigt sind
  • Vorbereiten der Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre und Budget des laufenden Jahres
  • Einholen notwendiger Beschlüsse der Projektwerber*innen 
    • Gemeinderatsbeschluss, Vereinsbeschluss, etc. 

Abstimmung mit der Förderstelle 

Mit der ersten konkreten Projektbeschreibung können wir das Projekt auch mit der zuständigen Abteilung im Land Burgenland abklären. Das kann schon etwas dauern, da hier viele kleine Details abgestimmt werden.
Es kann dabei auch vorkommen, dass sich noch Fragen ergeben oder Ergänzungen im Projekt vorgenommen werden müssen. 

Nach oben

Bundesministerium Wir leben Land Land Burgenland EU