Bis zu 80% Förderung für LEADER- Projekte
Fördersätze
Wir orientieren uns in Bezug auf die für die LAG südburgenland plus gewählten Förderhöhen an der Leitlinie der Bundesländer und des BML und achten zudem darauf, dass die Bestimmungen des Beihilfenrechts eingehalten werden. Unsere LAG verwendet ein modular aufgebautes Fördersatzsystem. Es besteht aus fix definierten Basisfördersätzen und Zuschlägen entsprechend der Erfüllung von Qualitätskriterien. (LINK zu QUALITÄTSKRITERIEN)
Die Fördersätze betragen je nach Projektinhalt und -typ zwischen 40% und 80%.
Förderbar sind Sach-, Personal- und Investitionskosten.
Projekte, die dem Inhalt nach einer Spezialmaßnahme aus dem GAP-Strategieplan 2023-2027 entsprechen, werden jedenfalls nach den Fördersätzen der Spezialmaßnahme laut Sonderrichtlinie abgewickelt. Dies vermeidet Ungleichbehandlungen.
Obergrenze Fördersumme
Die maximale Fördersumme, die ein Projekt erhalten kann, beträgt € 200.000,-.
Direkt einkommensschaffende Projekte
Basis 40% mit Qualitätszuschlägen bis max. 50%.
Ausnahme: Museen, Naturparke, Bildung mit Qualitätszuschlägen bis max. 80%.
Indirekt einkommensschaffende Projekte
Basis 55% mit Qualitätszuschlägen bis max. 80%.
Nationale und Transnationale Projekte mit einem fixen Fördersatz 80%.