Bis zu 80% Förderung für LEADER- Projekte

LEADER-Förderungen stehen uns dank Fördermittel der Europäischen Union, vom Bund und Land Burgenland zu Verfügung Die Höhe der Förderung orientiert sich am Projekttyp und kann zwischen 40 % UND 80 % der anrechenbaren Projektkosten betragen.

LEADER- Förderungen können von allen Rechtspersonen- Gemeinden, Vereinen, Schulen, sozialen und gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Tourismusverbänden, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Privatpersonen und Personengesellschaften usw.- beantragt werden. 

Die Förderbarkeit von Projekten ist in erster Linie daran gebunden, dass die Projekte zur Erreichung der Ziele der LES beitragen. Zudem muss für die Umsetzung von LEADER-Projekten eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums (PAG) der lokalen Aktionsgruppe vorliegen und die Umsetzung in Mitgliedsgemeinden von südburgenland plus passieren. Im Rahmen eines ersten Online-Projektchecks kann dies selbstständig von den Förderwerber*innen auf unserer Homepage überprüft werden. In einem folgenden Gespräch mit dem LAG-Management werden die richtige Zuordnung zu den Aktionsfeldern und den entsprechenden Zielen und somit die Förderbarkeit geklärt. Zudem müssen Projekte Formal- und Qualitätskriterien erfüllen (siehe Beilage 9.7) Jedes Projekt muss 100% der Formalkriterien erfüllen und jedes Projekt muss mindestens 4,7 Punkte (>30%) bei den Qualitätskriterien erzielen.  Mehr dazu LINK

Fördersätze 

Wir orientieren uns in Bezug auf die für die LAG südburgenland plus gewählten Förderhöhen an der Leitlinie der Bundesländer und des BML und achten zudem darauf, dass die Bestimmungen des Beihilfenrechts eingehalten werden. Unsere LAG verwendet ein modular aufgebautes Fördersatzsystem. Es besteht aus fix definierten Basisfördersätzen und Zuschlägen entsprechend der Erfüllung von Qualitätskriterien.  (LINK zu QUALITÄTSKRITERIEN) 

Die Fördersätze betragen je nach Projektinhalt und -typ zwischen 40% und 80%. 

Förderbar sind Sach-, Personal- und Investitionskosten.

Projekte, die dem Inhalt nach einer Spezialmaßnahme aus dem GAP-Strategieplan 2023-2027 entsprechen, werden jedenfalls nach den Fördersätzen der Spezialmaßnahme laut Sonderrichtlinie abgewickelt. Dies vermeidet Ungleichbehandlungen.  

Obergrenze Fördersumme

Die maximale Fördersumme, die ein Projekt erhalten kann, beträgt € 200.000,-.

 

Direkt einkommensschaffende Projekte

Basis 40% mit Qualitätszuschlägen bis max. 50%.
Ausnahme: Museen, Naturparke, Bildung mit Qualitätszuschlägen bis max. 80%.

 

Indirekt einkommensschaffende Projekte

Basis 55% mit Qualitätszuschlägen bis max. 80%.

Nationale und Transnationale Projekte mit einem fixen Fördersatz 80%.

 

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