WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT
Das Österreicheichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2014-2020 (LE-Programm 14-20) auf Basis des ELER bedarf für eine ordnungsgemäße Umsetzung eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Die "LE-Projektförderungen"-Sonderrichtlinie (SRL) bildet diese Rechtsgrundlage. Ihre Bestimmungen regeln die Teilnahme am LE-Programm 14-20. Die SRL enthält allgemein geltende Bedingungen, aber je nach Vorhabensart auch sehr spezifische Bedingungen für die Programm-Teilnahme.
Die Programm-Teilnahme kommt durch den Abschluss eines Fördervertrages zwischen den Förderwerbern und dem Bund zustande. Die Sonderrichtlinie (inkl. Anhänge) bildet demnach einen integrierten Bestandteil jedes positiv entschiedenen LEADER-Förderansuchens in Form des Fördervertrags.
Ergänzend zur SRL können die Bundesländer eine Landesrichtlinie einsetzen. Das Burgenland gibt dazu eine eigene Landes-LEADER-Richtlinie heraus. Dabei ist nicht vorgesehen, Änderungen zur Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" des Bundes vorzunehmen.
SRL "LE-Projektförderung": Allgemeiner Teil
Der allgemeine Teil gibt mit allgemein gültigen Infos Interessenten am LE-Programm Antworten auf folgende Fragen:
- Wer kommt als Förderwerber in Frage?
- Was sind die Förderungsvoraussetzungen?
- Welche Art und welches Ausmaß der Förderung gelten?
- Wie erfolgt die Finanzierung der Förderung?
- Wer ist wie an der Abwicklung der Förderung beteiligt?
- Was gilt es bezüglich Prüfungen & Kontrollen zu wissen?
- Wann drohen Rückzahlung, Einbehalt und Aussetzung der Förderung?
- Wie betrifft das Gleichbehandungs- und Behindertengleichstellungsgesetz die Förderwerber?
- Was gilt bezüglich Abtretungen, Anweisungen, Verpfändungen oder sonstigen Verfügungen?
SRL "LE-Projektförderungen": Spezieller Teil
Der zweite Teil der Richtlinie nimmt auf die unterschiedlichen Vorhabensarten (VHA) Bezug. Von Seite 157 bis Seite 167 finden sich die Spezifizierungen für die LEADER-Vorhabensarten:
- Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (VHA 19.1.1)
- Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (VHA 19.2.1)
- Förderung der Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten (VHA 19.3.1)
- Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung (VHA 19.4.1)
Dabei werden auf die in diesen VHA jeweils geltenden spezifischen Teilnahmebedingungen eingegangen:
- Ziele
- Förderungsgegenstände
- Förderungswerber
- Förderungsvoraussetzungen
- Art und Ausmaß der Förderung
- Förderungsabwicklung
Für alle Förderwerber sind die Ausführungen zu den VHA 19.2.1. und 19.3.1. relevant.
Die beiden anderen VHA gelten ausschließlich für die Lokale Aktionsgruppe "südburgenland plus" selbst.