Schritt 6- Unser Projektauswahlgremium entscheidet über die Förderwürdigkeit des Projektes

In einer Sitzung unseres Projektauswahlgremiums wird das vorliegende Projekt von der förderwerbenden Person präsentiert.  Dabei ist insbesondere der Bezug zur Lokalen Entwicklungsstrategie, die regionale Verankerung, die Nachhaltigkeit und die Wirkung des Projektes hervorzuheben. Im Rahmen der Projektpräsentation haben die Mitglieder des Gremiums die Möglichkeit Fragen zu stellen und besondere Auflagen zu erteilen. Anschließend fasst das Gremium nach objektiven Kriterien den Beschluss das vorliegende Projekt mit einer nachvollziehbaren Förderquote zur Förderung zu empfehlen. Dieser Beschluss stellt keine Fördergenehmigung dar! 

Vor diesem Beschluss dürfen im Projekt keine Aufträge vergeben werden bzw. Kosten anfallen. Sofern die Mindestkriterien in Schritt 5 erfüllt werden, gilt das Datum der PAG-Sitzung als Stichtag für die Kostenanerkennung. Das heißt, dass ab diesem Tag Kosten anfallen können und Rechnungen für das Projekt anfallen dürfen. Bis zur offiziellen Förderzusage durch die zuständige Landestelle kann das Projekt nun auf eigenes Risiko gestartet werden.

Wie setzt sich das PAG zusammen?

Unser Vereinsvorstand als das zentrale Entscheidungsgremium ist zugleich auch das Projektauswahlgremium (PAG). In dieser Funktion befindet er über die Förderwürdigkeit von Projekten, die im Zuge der Umsetzung unserer lokalen Entwicklungsstrategie eingebracht werden. Gemäß Förderrichtlinie liegt die inhaltliche Projektauswahl ausschließlich beim Projektauswahlgremium der LAG. Das Projektauswahlgremium begutachtet das Projekt, indem es dieses anhand der Projektauswahlkriterienliste prüft. Das Gremium kann das Projekt zur Förderung empfehlen, mit Begründung zurückstellen und an die Förderwerber*innen zurückverweisen oder mit Begründung ablehnen.

Unser Regionsvorstand besteht aus 15 Personen aus unterschiedlichen Mitgliedergruppen. 6 der 15 Mitglieder sind Frauen (40%).

  • 7 Mitglieder sind aus dem öffentlichen Bereich.
  • 8 Mitglieder aus dem privaten Bereich. 

Für alle Entscheidungsorgane – und damit für den Vorstand als PAG und auch die Mitgliederversammlung – ist außerdem programmgemäß festgelegt, dass die öffentlichen Vertreter*innen nicht mehr als 49 % der Stimmen haben. Da in der LAG die Regel „1 Stimmberechtigte*r = 1 Stimme“ gilt, heißt das, dass Vertreter*innen der Politik und der öffentlichen Verwaltung in den Entscheidungsorganen nicht mehr als 49% der Sitze einnehmen. 

Das heißt, dass die Beschlussfassung durch ein Gremium erfolgt, welches mehrheitlich aus der Zivilbevölkerung der LEADER-Region besteht. Das ist einzigartig und versteht sich als der LEADER Ansatz - Regionalentwicklung aus der Region und für die Region! 

Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen

Die Projekte samt Projektbeschreibung und objektiver Bewertungsunterlagen werden vom LAG-Management fristgerecht vor der Sitzung dem Auswahlgremium zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Die Sitzungen des Projektauswahlgremiums finden mindestens dreimal jährlich statt. Das Projektauswahlgremium wird vom Obmann/Obfrau einberufen, der*die auch die Sitzung leitet. Die Sitzungstermine orientieren sich an den Einreichterminen für die Projekte bzw. Zeiträumen der Calls. Projektwerber*innen werden direkt vom LAG-Management zur PAG Sitzung eingeladen.  

Für eine faire und nachvollziehbare Projektbeurteilung durch das Projektauswahlgremium sorgen von der LAG ausgearbeitete Projektauswahlkriterien und Formalkriterien. 

Zur Sicherstellung einer transparenten, objektiven und diskriminierungsfreien Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und der LEADER-Förderung werden klare Regelungen im Hinblick auf Unvereinbarkeiten und Interessenskonflikte getroffen. Diese betreffen die beschlussfassenden Gremien der Lokalen Aktionsgruppe (z.B. Vollversammlung, PAG) sowie die LAG-Mitarbeiter*innen und werden u.a. in der Lokalen Entwicklungsstrategie, den Statuten, der Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums und den Dienstverträgen des LAG-Managements festgehalten.  

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