Schritt 7 - Prüfung auf Formalkriterien
Nach der Emfpehlung zur Förderung durch das PAG wird das bereits in die DFP eingetragene Projekt zur weiteren Bearbeitung der BST (bewilligenden Stelle) beim Land oder Agrarmarkt Austria (AMA) übermittelt. (Wenn Sie so weit gekommen sind, sind Ihnen Begriffe wie "PAG", "DFP" oder "BST-LVL" schon vertraut).
Die für LEADER zuständige Förderstelle des Landes Burgenland prüft und bearbeitet den Förderantrag. Dabei erfolgt die Kontrolle der formalen Kriterien, z.B.: sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden und nachvollziehbar, sind die Vergleichsanbote zur Kostenplausibilisierung wirklich vergleichbar, gibt es Unvereinbarkeiten, arbeitet man mit der dem Projekt einer anderen Strategie des Landes entgegen uvm.. Dabei kann es vorkommen, dass fehlende Unterlagen oder Dokumente zur Konkretisierung des Projektes nachgefordert werden und Abstimmungen mit anderen Landesabteilungen erfolgen müssen. Ist die formale Prüfung erfolgreich, wird das Genehmigungsschreiben zugestellt. Dort stehen die relevante Informationen für den nächsten Schritte der Projektumsetzung.